
Sanierung und Modernisierung
EEG 2012
Gesetzliche Regelungen zum EEG 2012
Seit August 2011 sind die Gesetzesänderungen für die Neufassung vom Erneuerbaren-Energien-Gesetz, kurz EEG amtlich. Eine Vielzahl verschiedenster Punkte wurden angepasst und werden ab dem 01.01.2012 rechtlich bindend sein. Es handelt sich nicht um ein neues EEG, sondern lediglich um eine Neuregelung des EEG aus dem Jahr 2009 und den bereits danach vollzogenen Änderungen. Dennoch werde ich die Neufassung als EEG 2012 bezeichnen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Der gesamte, 45 Seiten lange Gesetzestext zur Neuregelung kann online im Bundesgesetzblatt eingesehen werden. Leider ist ein direktes Verlinken nicht möglich. Klicken Sie auf den Link "Kostenloser Bürgerzugang". Anschließend wählen Sie im Menü links den Eintrag "Nr.42 vom 04.08.2011" und zuletzt klicken Sie auf "Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien". Der Vorteil bei diesem Text ist, dass hier nur die Änderungen am EEG aufgeführt sind. Wenn Sie eine Gesamtfassung des EEG 2012 einsehen möchten, können Sie das z.B. auf der Internetseite der Clearingstelle-EEG: Vollständiger Gesetzestext EEG 2012
Mit energetischer Sanierung
Einen Beitrag zum Umweltschutz leisten, den Wert der Immobilie steigern und nebenbei bis zu 70 Prozent der Heizkosten sparen. Das ist möglich mit energetischer Sanierung.
Das Thema "Energiesparen" und "Umweltbewusstsein" wird immer mehr zu einem wichtigen Bestandteil in unserer heutigen Gesellschaft. Daneben werden die Kosten für Heizenergie immer unkalkulierbarer. So sind die jährlichen Ausgaben für Energie in den Jahren von 1996 bis 2006 - unabhängig von der allgemeinen Preisentwicklung - um rund 40 % gestiegen.
Die energetische Sanierung
Der Großteil des Energieverbrauchs in privaten Haushalten liegt in der Raumwärme (74 Prozent) und der Warmwasseraufbereitung (11 Prozent). Mit einer energetischen Sanierung der privat genutzten oder vermieteten Immobilie kann den aktuellen Energieproblemen wirkungsvoll begegnet werden:
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Bis zu 70 Prozent der Heizkosten einsparen
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Erhöhung des Wohnkomforts und des Wertes der Immobilie
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Optimierung der Werte für den Energieausweis der Immobilie und damit schlagkräftige Argumente bei Vermietung und Verkauf
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Wertvoller Beitrag zur CO2-Reduzierung und damit zum Umweltschutz
Was bringt dem Hauseigentümer die Sanierung?
Er spart Energie und tut gleichzeitig etwas zum Schutz der Umwelt. Bis zu 70 Prozent der Heizkosten kann man durch eine gut geplante Modernisierung sparen. Das verringert den Ausstoß von Treibhausgasen und entlastet damit die Umwelt.
Lohnt sie sich auch finanziell?
Das ist ein Rechenexempel: In der Kalkulation müssen die eingesparten Energiekosten und die staatlichen Zuschüsse auf der Ertrags-Seite und die Bau- und Finanzierungskosten auf der Kosten-Seite einbezogen werden.
Wer ermittelt das Energiesparpotenzial?
Das macht der Energieberater. Er vergleicht den tatsächlichen Energieverbrauch mit dem Energieverbrauch im sanierten Zustand. Dazu untersucht der Energieberater die Wärmedämmung der Wände und des Dachs, misst die Energieverluste über die Außenhaut und prüft den Wirkungsgrad der Heizungsanlage. Dadurch ergibt sich ein Profil, wie viel Energieeinsparung einzelne Verbesserungen bringen und wie viel Energie eingespart wird, wenn alle oder auch nur einzelne Schwachstellen beseitigt sind. Selbstverständlich erstellt der Energieberater auch einen bedarfsorientierten Energieausweis.
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Sanierung finanzieren
Stärken Sie Ihr Profil
Ihr Kunde sucht die passende Finanzierung für seine energetische Sanierung? Mit Ihrem Know-how und den Produkten der KfW haben Sie alle Möglichkeiten in der Hand.
Die staatliche Förderbank KfW vergibt im Rahmen des Förderprogramms "Energieeffizient Sanieren" zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse. Bauherren, die sich für eine Eigenfinanzierung - beispielsweise über einen Bausparvertrag - entscheiden, profitieren von Zuschüssen.
KfW-Darlehen auch als Einzelprodukt abschließbar
Bereits ab einer Darlehensumme von 25.000 Euro können Sie für Ihren Kunden ein KfW-Darlehen beantragen. Dieses ist auch als Einzelprodukt und im Nachrang abschließbar. Sofern Sie eine Vorlast berücksichtigen müssen, ist eine Finanzierung bis zu 70 % des Verkehrswertes möglich.
Das passende Produkt auf einen Blick
KfW-Programm Energieeffizient Sanieren Darlehenssumme | max. 75.000 Euro pro Wohneinheit bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus max. 50.000 Euro pro Wohnheit bei Einzelmaßnahmen bzw. Einzelmaßnahmen-Kombinationen |
Maximale Laufzeit | 30 Jahre |
Zinsbindungsdauer | 10 Jahre |
Tilgungsart | Annuitätendarlehen, Tilgungssatz berechnet auf die Gesamtlaufzeit von max. 30 Jahren |
Tilgungsfreijahre | 1 - 5 Jahre je nach Laufzeit |
Sondertilgung | Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen ist innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist jederzeit ohne Kosten möglich. |
Detail-Info zum Download | www.kfw.de |
Die Förderung im Porträt
Das KfW-Förderprogramm Energieffizient Sanieren
Gefördert werden Maßnahmen an Gebrauchtimmobilien
Ermöglichen Sie Ihrem Kunden die Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur MInderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden mit Bauantrag/Bauanzeige vor dem 01.01.1995:
- Sanierung zum KfW-Effizienhaus 100 bzw. 70
- Einzelmaßnahmen bzw. Einzelmaßnahmen-Kombinationen
Tilgungsfreijahre ermöglichen finanziellen Spielraum
Je nach gewählter Darlehenslaufzeit hat Ihr Kunde die Wahl: Vereinbaren Sie bis zu 5 tilgungsfreie Jahre und bieten Sie Ihrem Kunden damit ausreichenden finanziellen Spielraum an.
Zuschüsse der KfW
Sofern das Objekt nach der Sanierung die Anforderungen eines KfW-Effizienzhauses erfüllt winken Tilgungszuschüsse:
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12,5 % bei Erreichen des Niveaus KfW-Effizienzhaus 70
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5 % bei Erreichen des Niveaus KfW-Effizienzhaus 100
Bis zu 17,5 % Zuschuss erhält der Bauherr bei Eigenfinanzierung, z. B. mit einem Bausparvertrag. Darüber hinaus wird die Baubegleitung der kompletten Sanierungsmaßnahme durch die KfW gefördert.