Was zählt zur Wohnfläche?
Um die Wohnfläche ermitteln zu können, muss zunächst festgelegt werden, welche Räume überhaupt in die Berechnung eingehen. Nach der Wohnflächenverordnung wird die Wohnfläche folgendermaßen definiert:
Einzubeziehende Räume | Nicht einzubeziehende Räume |
Wohnzimmer | Abstellräume außerhalb der Wohnung |
Schlafzimmer | Heizungsräume |
Kinderzimmer | Waschküchen und Trockenräume |
Esszimmer | Garagen |
Flure und Dielen | Keller |
Küchen | Dachboden |
Badezimmer |
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Toilettenräume |
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Nebenräume wie Besen- und Speisekammern, Vorräume und andere Schrankräume |
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Außerdem gehen beheizbare Wintergärten und Schwimmbäder mit ihrer vollen Fläche in die Berechnung der Wohnfläche ein. Ungeheizte Schwimmbäder und Wintergärten werden nur mit der Hälfte ihrer Grundfläche berücksichtigt.
Balkone, Loggien, Terrassen und Dachgärten zählen auch zur Wohnfläche, werden aber ebenfalls nicht mit ihrer gesamten Grundfläche veranschlagt. Die WoFlV lässt hier einen gewissen Spielraum: Üblich ist die Anrechnung zu einem Viertel der Fläche. Bei entsprechend hoher Qualität können solche Flächen jedoch auch zu 50 Prozent in die Berechnung eingehen.